Stellvertretung SchwbV, Freistellung (Freistellung)

Christine @, Leipzig, Monday, 07.05.2007, 16:28 (vor 6208 Tagen)

Liebe Kollegen,

ich bin SchwbV in einem Betrieb mit ca 140 Schwerbehinderten. Seit der letzten Wahl habe ich 4 Stellvertreter.
Bei der letzten Betriebsratswahl hat mein 3. Stellvertreter, der bisher im Vorstand des BR war und eine volle Freistellung hatte, weniger Stimmen bekommen und ist nun nicht mehr im BR- Vorstand.
Da er aber nicht wieder im 3- Schicht- System arbeiten möchte, hatte er die Idee, sich für die SBV freistellen zu lassen, was möglicherweise der AG auch mitmachen würde.

Ich selbst habe bisher ohne Freistellung gearbeitet. Das ist zugegebenermaßen manchmal etwas problematisch, aber meistens kann ich mir die Zeit nehmen, die ich brauche.

Abgesehen davon, dass mir die Konstellation mit der Freistellung des 3.(!) Stellvertreters nicht gefällt - denn das bedeutet ja im Prinzip eine Kritik an meiner Arbeit -, denke ich, dass das rechtlich auch gar nicht möglich ist. Wenn eine Freistellung erforderlich ist, müßte sie doch der gewählte Vertreter wahrnehmen. Oder liege ich da falsch>

Christine


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