Stellvertretung SchwbV, Freistellung (Freistellung)

hackenberger, Monday, 07.05.2007, 19:11 (vor 6207 Tagen) @ Christine

Hallo Christine,

die dauerhafte Übertragung von Aufgaben bzw. deren Wahrnehmung durch den 3. Stellvertreter geht nicht.

§ 95 Abs. 1, Satz 3; Heranziehung eines stellvertretenden Mitglieds zu bestimmten Aufgaben

In Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 schwerbehinderten Beschäftigten kann die Schwerbehindertenvertretung nach Unterrichtung des Arbeitgebers den ersten Stellvertreter bzw. die erste Stellvertreterin zu bestimmten Aufgaben heranziehen (Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1)

Dieses hat zur Folge, dass die 3 Stellvertretung nur Fallweise bei Verhinderung der Vertrauensperson selbst und der beiden ersten Stellvertreter ins Mandat kommt.

Bitte nutze doch auch einmal die Suchfunktion, zu den Themen Stelli und auch Freistellungen findest Du einiges schon hier.;-)


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