Stellvertretendes Mitglied (Freistellung)

Elisabeth @, Wednesday, 09.05.2007, 14:29 (vor 6206 Tagen)

Hallo.

Meine Frage zielt auf das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied ab.

Besteht gesetztlich die Chance, dass auch dieses Mitglied ab einer Anzahl von 200 Schwerbehinderten vom Dienst zu 50% freigestellt werden kann.

Wenn ihr mir gesetztliche Vorschriften oder Gerichtsentscheidungen dazu nennen könntet, würde ich mich sehr freuen. Ich kann in den §§ 95 SGB IX dazu konkret nämlich nichts finden.

Viele Grüße,

Elisabet


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