Stellvertretendes Mitglied (Freistellung)

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 09.05.2007, 15:45 (vor 6205 Tagen) @ Elisabeth

Hallo Elisabet,

stellt doch Antrag eventuell nach Vorgespräch mit dem AG. Dem AG steht es frei, zu machen, was er will, soweit er den Auftrag von Gesetzen und Tarifverträgen nicht einengt sondern großzügiger fast. In diesem Fall wäre dies großzügiger!

Schaff deine Voraussetzungen dazu, zeichne auf, wann der Stelli und wann du tätig wirst. Wie hoch ist der Zeitaufwand> Schaff ein gutes Klima im Aufgabenbereich/Haus/Dienststelle, Stichwort Vertrauensvoll!
Zeige, dass deine Arbeit wichtig ist und geschätzt wird und setze den Stelli einfach viel ein mit Aufzeichnung der notwendigen Zeit.
(Achtung nicht Namen und Besprechungsthemen nennen!!Nur allgemein!)

Und mit dem versuch es einfach. In der Regel wird die Stelli Freistellung nur dann gelingen, wenn du als SBV schon 100% freigestellt oder tätig bist und du den Stelli noch mehr als 50% seiner Arbeitszeit benötigst.

Gruß
Ede vB


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