Stellvertretendes Mitglied (Freistellung)

der steffen, Wednesday, 09.05.2007, 14:48 (vor 6206 Tagen) @ Elisabeth

» Hallo.
»
» Meine Frage zielt auf das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte
» stellvertretende Mitglied ab.
»
» Besteht gesetztlich die Chance, dass auch dieses Mitglied ab einer Anzahl
» von 200 Schwerbehinderten vom Dienst zu 50% freigestellt werden kann.
»
» Wenn ihr mir gesetztliche Vorschriften oder Gerichtsentscheidungen dazu
» nennen könntet, würde ich mich sehr freuen. Ich kann in den §§ 95 SGB IX
» dazu konkret nämlich nichts finden.
»
» Viele Grüße,
»
» Elisabet

hallo! soweit mir bekannt ist, besteht die möglichkeit, sich die freistellung des schwerbehindertenvertreters zu "teilen". allerdings erst ab einer anzahl von 200 schwerbehinderten/ gleichgestellten in einem betrieb!


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