Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung (Kündigung)

Anja @, Monday, 14.05.2007, 20:17 (vor 6213 Tagen)

Guten Abend,

ich wende mich an das Forum, da mein Vater seit Mitte letzten Jahres stark psychisch erkrankte, es ihm zwar mittlerweile besser geht und er wieder im Rhamen eines Wiedereingliederungsprogramms der Krankenkasse 4 Std. täglich arbeiten geht, jedoch hat sich gezeigt, dass er einfach nicht mehr länger arbeiten gehen kann.

Das alte Beschäftigungsverhältnis (Vollzeit) besteht noch. Nun haben wir teilweise Erwerbsminderungsrente beantragt und ist so wie es aussieht auch bewilligt worden. Es wurden uns bereits die Unterlagen zugesandt ab welchem Datum mein Vater die Rente in Anspruch nehmen möchte und zwei Bögen müssen vom Arbeitgeber ausgefüllt werden. Einen Schwerbehindertenausweis (GdB 50) hat meinen Vater bereits und fällt ja daher unter besonderen Kündigungsschutz.

Mir ist nun allerdings unklar ob der Arbeitgeber ihn trotzdem kündigen kann, wenn er nicht bereit ist meinen Vater künftig für 4 Std. einzustellen, da das bisherige Arbeitsverhältnis auf 8 Std. tägliche Arbeitszeit beruht. Oder hat er hier sogar Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung>

Mein Vater ist 58 Jahre und es würde nur noch um zwei Jahre gehen, da er vorhat mit 60 mit Abzügen in Alterrente zu gehen. Allerdings wäre es für die Psyche enorm wichtig, wenn er bis dahin noch 4 Std. täglich arbeiten gehen würde.

Kann mir jemand in meiner Situation weiterhelfen>

Vielen Dank vorab.

Anja Binder


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