Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung (Kündigung)

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 15.05.2007, 08:41 (vor 6214 Tagen) @ Anja

» Mir ist nun allerdings unklar ob der Arbeitgeber ihn trotzdem kündigen
» kann, wenn er nicht bereit ist meinen Vater künftig für 4 Std.
» einzustellen, da das bisherige Arbeitsverhältnis auf 8 Std. tägliche
» Arbeitszeit beruht. Oder hat er hier sogar Anspruch auf eine
» Teilzeitbeschäftigung>
»
» Mein Vater ist 58 Jahre und es würde nur noch um zwei Jahre gehen, da er
» vorhat mit 60 mit Abzügen in Alterrente zu gehen. Allerdings wäre es für
» die Psyche enorm wichtig, wenn er bis dahin noch 4 Std. täglich arbeiten
» gehen würde.


Hallo Anja,

Es ist nach Erfahrung mit einem Kollegen so, dass der Arbeitsvertrag zwischen AG und AN mit dem Teilrentenbescheid endet.

Zumindest im Öffentlichen Dienst ist es allerdings so, dass entsprechend TV-L (TVöD dürfte ähnlich sein) §33 Abs.3 folgende Möglichkeit besteht:
innerhalb von 2 Wochen muss der AN in Teilzeitrente einen ANtrag auf Weiterbeschäftigung stellen/Teilzeit, dann muss der AG ihn weiter beschäftigen auf Teilzeit.
Ich vermute mal, dass in vielen Tarifverträgen ähnliches stehen wird.

Und schau einmal im SGB VI, §42 nach, da steht laut meiner Info auch was (aber ich weiß nicht was! :-( ).
Eventuell könnte auch im Teilzeitgesetz des Bundes eine Regelung enthalten sein.

Hoffentlich hilt's

Gruß

Ede vB


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