Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung (Kündigung)

BirgitKE, Berlin, Tuesday, 15.05.2007, 06:35 (vor 6212 Tagen) @ Anja

Hallo Anja,

schau einmal in das SGB IX § 81 Abs. 4 und 5
die entsprechenden Passagen habe ich zur Vereinfachung fett markiert...

(4) Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf
1. Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können,

2. bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens,

3. Erleichterungen im zumutbaren Umfang zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung,

4. behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr,

5. Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen

unter Berücksichtigung der Behinderung und ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung. Bei der Durchführung der Maßnahmen nach den Nummern 1, 4 und 5 unterstützt die Bundesagentur für Arbeit und die Integrationsämter die Arbeitgeber unter Berücksichtigung der für die Beschäftigung wesentlichen Eigenschaften der schwerbehinderten Menschen. Ein Anspruch nach Satz 1 besteht nicht, soweit seine Erfüllung für den Arbeitgeber nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre oder soweit die staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften oder beamtenrechtliche Vorschriften entgegenstehen.

(5) Die Arbeitgeber fördern die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen. Sie werden dabei von den Integrationsämtern unterstützt. Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist; Absatz 4 Satz 3 gilt entsprechend.

Ansonsten bitte immer die Suchfunktion verwenden, da viele Fragen schon mehrfach beantwortet wurden ... siehe z.B. bei Suche unter dem Wort Teilzeitarbeit hier:
http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4924#p4924
http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4326#p4327
http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4317#p4320
http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=3503#p3503
http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=307#p307

Gruß
Birgit

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MfG
Birgit


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