Aussetzung nach § 95 SGB IX (Umgang mit Arbeitgeber)

jomibö, Thursday, 17.05.2007, 20:30 (vor 6212 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich brauche Euren Rat:

Am Mittwoch dieser Woche hat der Personalrat meiner Verwaltung (öffentlicher Dienst) dem Entwurf einer Dienstvereinbarung zum § 18 TVöD (Leistungsentgelt) zugestimmt.

EINE Stunde vor dieser Sitzung hat der Arbeitgeber mir diesen Entwurf mit der Bitte um Stellungnahme nach § )5 Abs. 2 SGB IX zugesandt.

Aus taktischen Gründen (er will diese Vereinbarung) hat der Personalrat meinem Wunsch, nicht über diesen Entwurf zum jetzigen Zeitpunkt abzustimmen, abgelehnt.

Nach erstem kurzen Querlesen habe ich noch Änderungsvorschläge, die ich in meine Stellungnahme als Vertrauensperson einarbeiten will. Dies ist dem Personalrat bekannt.

In der nächsten Woche soll nun die Dienstvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Personalrat abgeschlossen werden, wobei beiden Seiten bekannt ist, dass ich so kurzfristig keine fundierte Stellungnahme abgeben kann.

Trotz mehrfacher Bitte um Beteiligung (in beratender Funktion) an der Betrieblichen Kommission ist mir dies durch den Arbeitgeber nicht gestattet worden.

Was kann ich nun tun>

In welcher Frist muss ich eine Stellungnahme abgeben> Eine Woche dürfte reichlich kurz sein, vor dem Hintergrund, dass Arbeitgeber und Personalrat schon eineinhalb Jahre beraten haben.


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