Aussetzung nach § 95 SGB IX (Umgang mit Arbeitgeber)

Heinz SBV, Monday, 21.05.2007, 09:38 (vor 6206 Tagen) @ jomibö

Hallo,

bei mir ist es ähnlich. Ich habe den Beschluss des PR ausgesetzt.

In weiteren Gesprächen u.a. mit der Behördenleitung habe ich unmissverständlich klargemacht, dass ich erstens an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit sehr interessiert bin, ich aber andererseits kraft meines Mandates die Interressen der Behinderten zu vertreten habe und auf die Einhaltung der zu ihrem Schutz erlassenen Gesetze zu achten habe. Der Dienstvereinbahrungsentwurf wurde daraufhin leicht verändert. Ein Teilnahmerecht an den Sitzungen der betrieblichen Kommission konnte ich aber immer noch nicht durchsetzen.

Ich beabsichtige den am kommenden Dienstag zur Abstimmung im PR stehenen Beschluss abermals auszusetzen weil ich nach wie vor der Meinung bin, dass die SBV kraft Gesetzes beratendes Mitglied in der betrieblichen Kommission ist und eine Dienstvereinbahrung die dieses auschließt gegen geltendes Recht verstößt.

Hat jemand schon Rückmeldung von der Initiative die Ede vom Bayerwald angeregt hat>
http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4743#p4908

Welche Möglichkeiten haben wir noch>
Wie oft können Beschlüsse des PR ausgesetzt werden>
Wie läuft es in anderen Verwaltungen>

Herzliche Grüße

Heinz SBV :ok:


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion