Informationspflicht des Arbeitgebers (Allgemeines)

Sander, Niedersachsen, Friday, 18.05.2007, 17:01 (vor 6211 Tagen)

Hallo,
ich habe gerade erfahren, dass unser Arbeitgeber von jedem Mitarbeiter eine unterschriebene Verpflichtungserklärung zur Verwendung von Kameras/Videokameras und Mobilfunktelefonen haben möchte. Priv. Handy's dürfen dann innerhalb der Produktionsräume nur noch in ausgeschaltetem Zustand sein. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Anweisung kann es zu disziplinarischen Konsequenzen, bis hin zur fristlosen Kündigung kommen.
Frage: Der BR wurde gerade uu Zustimmung gem. § 87 Nr.1 BetrVG gebeten. Die SBV wurde in keinster Weise informiert.
Fasst hier § 95 Abs. 2 SGB IX >>>>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion