Informationspflicht des Arbeitgebers (Allgemeines)

Sander, Niedersachsen, Monday, 21.05.2007, 08:28 (vor 6206 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
»
» um welche Art von Betrieb handelt es sich hier> Besteht ggf. ein
» besonderer Anlass aus/zum Schutz von Betriebsdaten/-fakten> Also was ist
» der Anlass des AG hier so handeln zu wollen> Ein Stichwort könnte hier
» Betriebs-/Werksspionage sein!

Ein Call Center.
In einem anderen Betrieb haben die Mitarbeiter, die für einen Kunden aus der Banken- und Versicherungsbranche arbeiten, dieses unterschrieben. Im Zuge der Gleichberechtigung soll es nun einfach für alle Mitarbeiter in allen Betrieben gelten.
Die Verwendung dieser Geräte ohne vorherige schriftliche Erlaubnis durch die Geschäftsleitung, insbesondere die Aufnahme und Speicherung von vertraulichen Informationen wie z.B. Kundenlogos, Images oder andere kundenrelevanten Informationen stellt eine Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung dar und kann zu disziplinarischen Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung führen.
Ebenso darf die Weitergabe und /oder Veröffentlichung dieser dargestellten Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Rechtsabteilung von ... nicht erfolgen.
Der BR hat mit der zuständigen Person gesprochen und nun soll es eine abgeschwächte Version (>) geben. Das wars dann aber auch schon für den BR.
HILFE

»
» PS: Der AG kann unter Beachtung der Rechte des BR hier Regelungen
» umsetzen. Er kann aber hier i.d.R. keine Verpflichtungserklärungen von AN
» verlagen. Dafür kenne ich zu mindest keine Rechtsgrundlage.


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