Zusatzurlaub TVÖD (Zusatzurlaub)

Ede vom Bayerwald, Monday, 21.05.2007, 12:00 (vor 6206 Tagen) @ Tanja

Hallo Tanja,

meiner meinung nach handelt es sich hier um zwei verschiedene Arten von Urlaub. Einmal Urlaub nach Tarif und einmal Urlaub nach Gesetz!
Beide sind nicht gegeneinander Ausspielbar.

Die 5 Tage nach SGB IX sind unzweifelhaft Gesetz. Punkt.

Und nach Gesetz zusätzlich zu dem tariflichen Urlaub zu gewähren.

Eine Tarifliche Regelung würde damit den gesetzlichen Anspruch kürzen und damit den Bediensteten schlechter stellen, als dies das Gesetz vorsieht. Dies ist NICHT möglich.

36 Tage Urlaub nach TVöd hab ich noch nicht gehört, aber kann ja sein. Da
ist aber nur Urlaub nach tariflichen Regelungen regelbar!!

Bevor es hart auf hart geht, würde ich allerdings nochmal einen RA konsultieren, der ist als Jurist da noch viel besser, als der Beste hier von uns.

Gruß
Ede vB


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