Zusatzurlaub TVÖD (Zusatzurlaub)
Hallo Tanja,
Ede hat schon auf das wesentliche hingewiesen. Siehe aber auch: http://www.schwbv.de/urteile/78.html
Der Zusatzurlaub gem. § 125 SGB IX ist ein gesetzlicher zusätzlicher Anspruch. Dieser kann nicht durch TV oder ähnliches beschnitten werden. Das Gesetz ist das höherwertige Rechtsgut.
Das SGB IX hat grundsätzlich keine Öffnungsklauseln welche eine Regelung wie auch immer hier duch TV zulassen.