Arbeitszeitverschiebung (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Thursday, 24.05.2007, 20:13 (vor 6196 Tagen) @ ML

Hallo,

ein Teilzeitanspruch besteht grundsätzlich, sowohl gem. Teilzeit und Befristungsgesetz und hier auch gem. SGB IX.

Einen Anspruch auf Arbeitszeitverschiebung sehe ich als schwierig an. Hier könnte sich nur ggf. ein Anspruch aus § 81 (4) ergeben. Hierzu müsste es aber auch tatsächlich und nachweisbare in der Behinderung liegenden Gründe für eine Arbeitszeitverschiebung geben. Diese müssten auch Fachärztlich belegbar sein. Unter warmer Witterung (Hitze) leiden i.d.R. auch Nichtbehinderte. Weiter muss es aus dem Arbeitsablauf auch möglich sein, dass AN früher arbeiten. Hier könnten auch die Punkte Zusammenarbeit mit anderen AN im Betrieb und auch Sicherheitsaspekte gegen den früheren Beginn einzelner AN sprechen.

Hier sollte ein wirklich vertrauensvolles Gespräch mit der Unterstützung von SchwbV und BR erfolgen. Eine gegen der absoluten Willen des AG erzwingte Veränderung der Arbeitszeit dürften auf Dauer nicht von Vorteil und auch nicht arbeitsplatzsichernd sein.:-(


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