Konkretes Problem wg. Schwerbehinderteneigenschaft bei Einstellung! (AGG)
» Wenn Du nach der Schwerbehinderung gefragt wirst, musst Du das m.E. auf jeden Fall sagen.
Diese Aussage ist nach der Fachliteratur jedenfalls in dieser pauschalen Form so nicht richtig.
Nähere aktuelle Infos dazu u.a. im Link Fragerecht nach dem AGG.