Konkretes Problem wg. Schwerbehinderteneigenschaft bei Einstellung! (AGG)

Wolfgang E., Tuesday, 29.05.2007, 10:44 (vor 6180 Tagen) @ Ingo Roida

» Wenn Du nach der Schwerbehinderung gefragt wirst, musst Du das m.E. auf jeden Fall sagen.

Diese Aussage ist nach der Fachliteratur jedenfalls in dieser pauschalen Form so nicht richtig.
Nähere aktuelle Infos dazu u.a. im Link „Fragerecht nach dem AGG“.


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