Beschlußverfahren (Umgang mit BR / PR)

Ede vom Bayerwald, Thursday, 31.05.2007, 08:20 (vor 6193 Tagen) @ bifavi

Hallo bifavi
» Heute war BR Sitzung.
» Konnte ich leider nicht teilnehmen wegen Personalmangel in der Abteilung.

die Mandatstätigkeit geht vor!Der Ag ist verpflichtet die notwendige Zeit der Personalvertretungen BR + SBV + Jugend + Gleichstellungsbeauftragte usw. für die MAndatstätigkeit entsprechen aufzufangen und sei es durch Neueinstellungen!

Wenn bei euch "Personalmangel" üblich ist, so ist eventuell zu prüfen, ob dies nicht irgendwann einen Tatbestand nach § 156 SGB IX darstellt!

» Kann ich diese Beschlüße nach § 95 wegen Nichbeteiligung aussetzen lassen>
» Des weiteren wurden auch Einstellungbeschlüße (Personelle Maßnahmen) in
» dieser Sitzung getätigt.
» Greift da auch der §95.

Also die Teilnahme an einer BR/PR-Sitzung ist nicht die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nach SGB IX. Die gesetzliche Beteiligung geht direkt AG -> SBV und zurück.
Alles andere ist auf Dauer ein Tatbestand, der unter § 156 SGB IX fällt und eine Behinderung der Tätigkeit der SBV darstellt.

Nichtteilnahme an der Sitzung deiner Seits ist allerdings kein Tatbestand der Nichtbeteiligung durch den AG! Wenn das häufiger vorkommt, (Ausnahme ist eigentlich nur wegen Arbeitsunfähigkeit) machst du dich selber angreifbar! Wiederholte Nichtteilnahme ist ein Grund, weshalb eine SBV aus diesem Amt entfernt werden kann!!

Aber denk dran, wenn du nicht kannst (nach pflichtgemäßem Prüfen!), dann MUSST du deinen Stelli schicken!

» Ja die Teilnahme an den Sitzungen allgemein wird mir schon sehr schwer
» gemacht,
» teilweise schon Drohungen.
» Ich sollte doch die SBVarbeit nicht neu erfinden, und an die Kollegen
» denken die für mich dann mitarbeiten müßten, ich wär schließlich als
» Angestellter eingestellt und nicht als SBV, es wär ja keine
» Pflichtveranstaltung ich hätte nur das Recht daran teilzunehmen usw.

Auch diese Art und Weise ist zwar häufig, aber stellt auf Dauer doch einen Tatbestand nach § 156 SGB IX dar und ist somit strafbar!!
Darüber hinaus ist dies Mobbing, wenn dies häufiger vorkommt und auch von daher strafbar. Deswegen führe ein Mobbingtagebuch! Hast du Zeugen die standhaft sind beim Mobbingvorwurf> Dann würde deine Position noch besser werden.

Wieviel sb-Kollegen vertrittst du denn> Wie sieht es mit einer offiziellen Freistellung aus>

Gruß

Ede vB


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