Beschlußverfahren (Umgang mit BR / PR)

Ede vom Bayerwald, Friday, 01.06.2007, 08:21 (vor 6193 Tagen) @ bifavi

Hallo bifavi,

klingt heftig, was da so bei euch abgeht.

Wie groß ist euer Betrieb> Wie sieht es aus mit Gleichgestellten> habt ihr nicht Kollegen/innen, die einen GdB von 30 oder 40 haben und sich gleichstellen lassen wollen> Die sind dann auch zu vertreten, spart dem AG möglicherweise Ausgleichsabgabe. So müßte dies eventuell sogar im Interesse des AG liegen. Ist aber eine andere Baustelle.

Habt ihr nur dich als SBV - Stelli> Was ist, wenn du krank wirst, oder gleichzeitig Urlaub willst/brauchst aus z.B. familiären Gründen>
Aber auch eine andere Baustelle.

Literatur für die SBV, da besteht ein Anrecht darauf, dass das aktuellste vorliegt. Beschafft euch doch einen Kommentar, z.B. den sog "Knittel-Kommentar vom RS Schulzverlag" eine Loseblattsammlung mit CD da seit ihr immer auf dem laufenden.
Also Literatur, Gesetze, kommentare, älter als 5 Jahre sind grundsätzlich stark hinterfragwürdig. Gesetz und Kommentar MÜSSEN aktuell sein, wenn die aus dem letzten JAhrzehnt/-hundert/-tausend sind, dann sind die Gesetze ja schon lange nicht mehr gültig und absolut überholt. Gebt euch nicht zufrieden mit einer kostenlosen Ausgabe der integrationsämter!! Euch steht was richtiges zu!! Heute heißt das Schwerbehindertengesetz nicht einmal mehr so, klingt mir doch nach einem guten Argument dem AG gegenüber. Beschafft es euch einfach und schickt die Rechnung mit der Begründung an den AG, dass ihr euch nur dringend benötigte Literatur beschafft habt. Der AG ist verpflichtet die SBV auf dem neuesten Stand des Gesetzes und der Kommentierung zu halten und die SBV selber entscheidet, nach pflichtgemäßem Ermessen und pflichtgemäßer Prüfung was dringend notwendig ist.
Rede mit dem SBV- Hauptmann und beschaff euch solch einen Kommentar! AG hat keine Chance es euch zu verweigern, der MUSS das zahlen, was für euch Notwendig ist an Literatur, ansonsten ist dies laut §156 SGB IX eine Behinderung der Tätigkeit und Amtsführung der SBV und dies ist mit persönlicher Strafe für den Verursacher bedroht (bis zu 10.000€ wenn ich es richtig im Kopf habe!).

Das GL auch Beauftrager ist geht wohl rechtlich, ist aber sicher ungeschickt, weil er sich da selber in Probleme bringt, wenn der GL nicht alle Gesetze zum Schutz der Schwerbehinderten einhält, der Beauftragte aber die Einhaltung überwachen muss!

Also nur mal zur Klarstellung: es heißt im SGB IX, dass die SBV in allen Angelegenheiten, die Schwerbehinderte als Einzelpersone oder die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen KÖNNEN! Unverzüglich zu informieren ist und vor einer Entscheidung zu hören ist!!!
Das heißt die Beteiligung der SBV muss eigentlich vor den Verhandlungen mit dem BR laufen in jedem Fall, bevor irgendetwas zwischen AG und BR festgezurrt ist!!

Allerdings muss da noch nicht einmal einer (BR oder AG) zuhören. Müssen halt bei einer abweichenden Entscheidung eine schriftliche Begründung liefern und wenn sie das vergessen, Teile oder das ganze Prozedere, so hat das keine grundlegenden Folgen.
Der BR und der AG schließen Vereinbarungen ab. Wenn diue gut sind, dann nehmen die die SBV auch mit ins Boot, einfach um das alles auf breitere Füße zu stellen. Aber ein ANreecht besteht nicht!
Allerdings sind alle BV's dann im Einzelfall gut prüfbar, an SGB IX und Agg und im Zweifelsfall wegklagbar bei Diskriminierung.

In Verhandlungen die du mitbekommst im BR solltest du dich bzw sich die SBV massiv beteiligen und positiv einbringen. Da kannste echt was erreichen, wenn du so Vertrauen schaffst und sicher auch viele Gefahrenquellen beseitigen! Hier ein Hinweis, was das gesetz sagt und wie das zu dem steht, was du willst, dort ein Hinweis, dass u.U. ja gesetzliche Regelungen für die SB -Kollegen es garnicht zulassen, dass dagegen verstoßende allgemeine Regelungen im Betrieb installiert werden (bei uns z.B. Arbeitszeitverteilung Mo.-Do. mit deutlich mehr als 8Std, damit am FR. die offizielle Arbeitszeit Mittags endet)
Das wollten eh nur wenige, die wurden dann so beschieden: wir hätten ja gerne, aber das Gesetz erlaubt es uns nicht anders - und gut 80% der Leute waren glücklich.

Nach meinem Wissen ist in der Regel keine BV ungültig, die ohne Beteiligung des SBV gelaufen ist. Die sind aber, wenn falsch formuliert nicht gesetzeskonform und damit allerdings nur durch Gericht kippbar!

soweit mein Wissen und meine Gedanken dazu

Gruß

Ede vB


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion