Nachwahl einer SB-Vertrauensperson (Wahlen)
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich bin die gewählte Gesamtschwerbehindertenvertretung eines großen Betriebes mit mehreren Standorten.
Im Januar 2007 ist der gewählte SB-Vertrauensmann eines Standortes aus dem Unternehmen ausgeschieden. Beschäftigte sb/gl dort weit über der geforderten Mindestanzahl.
Seit dieser Zeit versuche ich in wirklich freundlicher Weise und kolligialer Zusammenarbeit mit dem dort gewählten Betriebsrat eine Nachwahl zu erwirken.
Bis heute wurde ich vertröstet wegen
- keine Zeit, zur Zeit ERA wichtiger
- dann gab es einen Mißtrauensantrag gegen den BR-Vorsitzenden, der mußte
erst abgewendet werden,
- dann war eine Dienstreise nach Asien auf der Tagesordnung
- das nächste Argument, ich muß erst einen geeigneten Nachfolger suchen
usw.
Trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderungen an den BR-Vorsitzenden, entweder die Wahl einzuleiten oder die GSBV wird die Wahl selbst einleiten, komme ich nicht weiter, es werden dafür diffamierende und kompromittierende E-Mails über mich an den GBR-Vorsitzenden und an den BR des Hauptbetriebes verschickt.
1. Frage: welche Maßnahmen kann ich ergreifen um ggf. auch per richterlichen Beschluß eine Nachwahl herbeizuführen. Habe ich dazu das "Recht">
Mir ist bewußt, dass dieser Weg die Sache erst recht verhärten kann.
Ich bitte, wenn möglich um baldige Antwort, die GBR-Sitzung steht vor der Tür und ich befürchte, dass dort die Gelegenheit ergriffen wird um mich vorzuführen oder schlimmer noch, zu erklären, ich käme vielleicht meiner Aufgabe nicht nach.
Danke
GSBV