Nachwahl einer SB-Vertrauensperson (Wahlen)
Wie immer, eine sehr gute und vor allen Dingen treffende Antwort von Bernhard. Aber noch ein Tipp: wenn die Gesamtschwerbehindertenvertretung die Aufgaben der örtlichen Schwerbehindertenvertretung übernimmt, hat sie natürlich auch das Teilnahmerecht an den Betriebsratssitzungen!
Ein schönes Wochenende wünscht Euch allen
Golem