Nachwahl einer SB-Vertrauensperson (Wahlen)

Golem, Friday, 01.06.2007, 13:11 (vor 7082 Tagen) @ hackenberger

Wie immer, eine sehr gute und vor allen Dingen treffende Antwort von Bernhard. Aber noch ein Tipp: wenn die Gesamtschwerbehindertenvertretung die Aufgaben der örtlichen Schwerbehindertenvertretung übernimmt, hat sie natürlich auch das Teilnahmerecht an den Betriebsratssitzungen!

Ein schönes Wochenende wünscht Euch allen

Golem


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion