Arbeitgeber gefällt die Seminaranfrage nicht (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Friday, 15.06.2007, 11:31 (vor 6183 Tagen) @ Gabi

Hallo Gabi,

die SchwbV entscheidet selbstständig über die für sie notwenigen Schulungsmaßnahmen. Hier hat der BR tatsächlich kein Mitspracherecht. Der AG hat die notwenigen Kosten für die ordnungsgemäße Mandatsausübung zu tragen. Die Rechtgrundlage hier ist der § 96 (8). Ein Seminar für Arbeits- u.
Betriebs-verfassungsrecht ist hier auch vertretbar. Denn die SchwbV hat ja ein volles MItspracherecht im BR (Sitzungen) hierzu sind dann auch Kenntnisse im BetrVG notwendig. Weiter muss man ja auch um die Rechte der Schwerbehinderten/SchwbV gem. SGB IX richtig umsetzen zu können ebenfalls Kenntnisse im betrVG haben, da hier teils die grundsätzlichen Rechtsansprüche verankert sind.

PS: gebe doch auch einmal im Suchfeld den Begriff "Schulung" ein, dann findest Du noch mehr.

PS: Der AG kann Schulungen bzw. die Übernahme der Kosten nicht verweigern. Hierzu müsste er die Arbeitsgerichtbarkeit bemühen und duch diese die Kosten-/übernahme/Schulung als nicht notwenig bezeichnen lassen. Die Verweigerung notweniger Schulungsmaßnahme stllt weiter den Sachverhalt der Mandatsbehinderung dar. Dieses wiederum könnte für die SchwbV ein Grund sein die Arbeitsgerichtbarkeit in Anspruch zu nehmen.
Weiter, macht der AG Schwierigkeiten, also Mandatsbehinderung, ist der BR gefordert, er müsste dann hier entsprechend entgegenwirken. Denn zu den Aufgaben des BR gehört auch sich für die Rechte der Schwbs, und somit auch für die SchwbV einzusetzen.


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