Arbeitgeber gefällt die Seminaranfrage nicht (Seminare / Fortbildung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 15.06.2007, 14:11 (vor 6184 Tagen) @ Gabi

Hallo Gabi,

» Ich müsste eigentlich noch dazusagen, dass auch BR-Mitglied bin.
Somit kann und soll dich auch der BR nach §37(6) BetrVG entsenden.

» Und jedes neue BR-Mitglied darf bei uns eine
» Einführungschulung besuchen, die natürlich auch Auszüge áus dem Arbeits-
» und Betriebsverfassungsrecht beinhaltet.
Was heisst hier "darf"> Dies ist kein "Darf" sondern ein "Muss". Die hat sogar das BAG bereits festgestellt. Nachzulesen hier: http://www.schwbv.de/schulungsanspruch_br.html

» Aber da ich 2000 mitten in der Amtsperiode nachgerückt bin, bin ich beim nächstenmal sauber übergangen worden.
Dies ist kein Grund, denn die Grundlagenschulungen für den BR (in der Regel 4 Stück) sind sofort nach Amtsantritt, bzw. als regelmäßig tätiges Ersatzmitglied bereits vorher, möglich.

» Und dieses Seminar wird ja auch extra für die SBV angeboten.
Dies ist in der Regel immer so, dass Grundschulungen für den BR für SBV ebenfalls angeboten werden.

Weitere Infos zum Seminarbesuch hier: http://www.schwbv.de/hilfe_schulung.html

PS: Hast du denn die Schulungen als SBV bereits besucht>

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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