Arbeitgeber gefällt die Seminaranfrage nicht (Seminare / Fortbildung)

Wolfgang E., Friday, 15.06.2007, 11:50 (vor 6181 Tagen) @ Gabi

» Ich bin mir nicht sicher, ob mir der BR da eher in den Rücken fällt und meint, ich brauche das nicht...

Da die Schwerbehindertenvertretung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben weitgehend auf sich gestellt ist, bedarf sie einer besonders sorgfältigen Schulung. Es gehört zu den elementaren Amtspflichten einer Schwerbehindertenvertretung, sich zeitnah schulen zu lassen, zumal die gesetzlichen Aufgaben der SBV in den letzten Jahren ausgeweitet wurden. Rechtsprechung zum Schulungsanspruch der SBV unter
www.regierung-oberbayern.de/leitsaetze.htm

» Aber ich weiß auch, dass es unserem Personalleiter gar nicht passt, dass wir eine eigene SBV haben. Er hat im letzten Jahr zu mir gesagt, er sei der Meinung, dass könne auch der BR mitmachen.

Die Unternehmenstätigkeit kann nur im Rahmen der Rechtsordnung, also der geltenden Gesetze wie etwa dem Schwerbehindertenrecht, erfolgen. Die Aufgaben der SBV kann der BR nicht mitmachen, da die SBV vielfach ganz andere bzw. weitergehende Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht hat als der BR.

» Ich hatte an unseren Personalleiter ein Schreiben gegeben, in dem ich ihm mitteilte, dass ich im August an einem Seminar für Arbeits- u. Betriebsverfassungsrecht in Dresden teilzunehmen beabsichtige.

Auf eine Schulung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch, da das Seminar einen "konkreten Bezug zu den Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung" aufweist.
[link=http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/bynoteid/960db7acda7165dbc125726b002f1a08>OpenDocument#_Section1]LAG[/link] Hessen, Beschluss vom 12.10.2006, 9 TaBV 56/06 (rechtskräftig)


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