Freistellung für Schulungsveranstaltungen (Seminare / Fortbildung)

Marie, NRW, Monday, 18.06.2007, 09:41 (vor 6183 Tagen)

Hallo,
eine Vertrauensfrau-Kollegin ist Halbtagskraft. Wenn sie an Schulungen für Schwerbehindertenvertretungen teilnimmt und diese Schulungen länger als ihre Arbeitszeit dauern, bekommt sie keine Stundengutschrift von ihrem Arbeitgeber. Ich hatte ihr geraten, erneut einen Antrag unter Hinweis auf § 96 (4) SGB IX zu stellen. Sie erhielt folgende Antwort:

Ich habe die Angelegenheit bezüglich der Freistellung für Schulungsveranstaltungen nach SGB noch einmal geprüft und auch Rückfrage beim Arbeitgeberverband gehalten.
Aus der Sonderregelung in § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX folgt, dass die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen keine Amtsaufgabe der Schwerbehindertenvertretung ist und damit § 96 Abs. 6 SGB IX nicht zur Anwendung gelangt. Demgemäß steht einer Vertrauensperson in Teilzeitarbeit, die z.B. an einer mehrtägigen ganztägigen Schulungsveranstaltung teilnimmt, kein über die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht hinausgehender zusätzlicher Vergütungs- oder entsprechender Freistellungsanspruch zu.
Es kann daher keine weitere Stundengutschrift erfolgen.

Ist das so richtig>
Wenn nicht, was ist zu tun>

Danke im voraus für die Antworten.
Herzliche Grüße
Marie


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion