Verweigerung zur Vorlage aller Berwerbungsunterlagen (Einstellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 24.06.2007, 20:22 (vor 6153 Tagen) @ Jan

Hier Urteile zu dem Thema Benachteiligung - AGG:
http://www.ord-loh.de/pdf/ArbG_Marburg_Schwerbehindertenrecht-1.pdf
http://www.schwbv.de/urteile/85.html
http://www.schwbv.de/urteile/b_14_2006.pdf
http://www.schwbv.de/urteile/73.html
http://www.schwbv.de/urteile/45.html

» Vesrteh ich es richtig das Schwerbehinderte Bewerber zweimal eingeladen
» werden müssen: Einmal zum Bewerbungsgespräch und ein zweitesmal um zu
» erfahren warum man abgelehnt wurde>
» Oder kann der AG die Ablehnung auch schriftlich bekannt geben>

§81(1) SGB IX:
.......
Erfüllt der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nicht und ist die Schwerbehindertenvertretung mit der beabsichtigten Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden, ist diese unter Darlegung der Gründe mit ihnen zu erörtern. (erörtern = sprechen)
Dabei wird der betroffene schwerbehinderte Mensch angehört. Alle Beteiligten sind vom Arbeitgeber über die getroffene Entscheidung unter Darlegung der Gründe unverzüglich zu unterrichten.

PS: Die Zitate von Bernhard und noch viele weitere rechtliche Betrachtungen zum SGB IX und zum AGG findest du u.a. im Knittel-Kommentar.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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