Verweigerung zur Vorlage aller Berwerbungsunterlagen (Einstellung)

Jan, Tuesday, 26.06.2007, 15:31 (vor 6152 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Erfüllt der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nicht und ist die
» Schwerbehindertenvertretung mit der beabsichtigten Entscheidung des
» Arbeitgebers nicht einverstanden, ist diese unter Darlegung der Gründe mit
» ihnen zu erörtern. (erörtern = sprechen)


Sorry, verstehe den Satz nicht ganz, meine Frage zieht darauf hinaus, dass ich mal gehört, gelesen oder was auch immer habe, dass ein Schwerbehinderter Mensch immer zu einen Bewerbungsgespräch geladen werden muss. Darüber hinaus müssen ihm die genauen Gründe für eine Ablehnung mitgeteilt werden. timmt dies so oder nicht, denn unter § 81 finde ich keinen Satz der dies so sagt.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, denn es kann sein das ich unsere Personalabteilung schon falsch informiert habe:-(


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