Sonderurlaub ....? (Gleichstellung)

hackenberger, Tuesday, 10.07.2007, 17:50 (vor 6161 Tagen) @ Diana Stock

Hallo,

zum einen gibt es teilweise Länderregelungen welche auch Gleichgestellten einen Anspruch auf Sonderurlaub zuerkennen. Aus dem Saarland kannte ich dieses zu mindest.

Weiter gilt aber grundsätzlich für alle AN (Bundesurlaubsgesetz): Zuviel gewährter Urlaub muss nicht zurückerstattet werden. Da die Grundsätze des Bundesurlaubsgesetz auch auf den Zusatzurlaub Anwenung findet gilt dieses auch für den Zusatzurlaub.

Es wäre aber auch wegen der vertauensvollen Zusammenarbeit mit dem AG hier in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Betroffen zu überlegen, ob sofern kein rechtlicher Anspruch auf den Zusatzurlaub besteht den AG hier auf einen Irrtum seinerseits hinzuweisen.

So nach dem Motto "fair ist fair"!!:-)


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