Sonderurlaub ....? (Gleichstellung)

traute, Wednesday, 11.07.2007, 08:10 (vor 6156 Tagen) @ Diana Stock

wenn ein tarifvertrag etwas günstigeres aussagt als das gesetz, ist der TV anzuwenden. in s-h ist es so, dass nach manteltarif vertrag für arbeiter ÖD zusatzurlaub gewährt wird, allein aufgrund der tatsache das ein GdB ab 25 besteht. eine GL ist nicht erforderlich.
gruß, traute


» hallo,
»
» meine kollegin hat einen grad der behinderung von 30. der
» gleichstellungsantrag wurde genehmigt. nun hat sie ja eigentlich kein
» recht auf sonderurlaub. trotzdem wurden ihr 4 tage sonderurlaub gegeben.
» ist das rechtens> nicht dass sie die irgendwann wieder zurückgeben muss.


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