Sonderurlaub ....? (Gleichstellung)

Ede vom Bayerwald, Thursday, 12.07.2007, 08:11 (vor 6160 Tagen) @ diana

Also mal kurz meine Meinung dazu,

Gibt der AG dem AN mehr Urlaub, als irgendwo festgelegt, also hier 4 TAge ab einem GdB von 30, so ist das doch seine Sache, die weder Kollege selber, noch SBV prüfen muss.
Schon gar, wenn dies schriftlich erfolgt ist und somit belegbar.
Der AN muss doch nicht alle Gratifikationen, die ihm der AG gewährt überprüfen, ob dies der AG auch wirklich so wollte. Wenn der AN diese Gratifikationen in Anspruch nimmt und der AG dies später nicht mehr so haben will, so ist der AG ja nicht dazu gezwuungen gewesen, dies zu gewähren, also besteht meines Erachtens nicht eine "Rückgabepflicht".
Es sei denn z.B. beim Gehalt wurden einige Nullen mehr überwiesen und aus der Rechtskenntnis des AN ohne besondere NAchforschungen ist deutlich ein Irrtum auf Seite AG erkennbar.

Der AG muss ja die Urlaubsregelungen in Gesetz und den Tarifverträgen kennen und ist darüber hinaus absolut frei mehr zu gewähren, nach seinem eigenen Gutdünken.


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