WA-Ausschuss-Verbot lt. Kommentar Asgard-Verlag (Umgang mit Arbeitgeber)

Sander, Niedersachsen, Friday, 13.07.2007, 11:37 (vor 6140 Tagen)

Hallo,

mal wieder ich.
Ich hatte eben ein Gespräch mit dem Arbeitgeber und mir wurde die Teilnahme am WA-Ausschuss untersagt.
Die Textstelle soll aus dem SGB IX - Kommentar und Praxishandbuch aus dem Asgard-Verlag sein.
Leider hat bisher nur der Arbeitgeber hiervon ein Exemplar und ich habe keinen Zugriff.

Kapitel 5. Betriebs-, Personalrat, usw. §95
11. Beratende Teilnahme (Abs4)
2. Absatz: Das Recht auf Teilnahme ist auf die in Abs 4 genannten Räte und deren Ausschüsse beschränkt. Andere Ausschüsse, die nicht Untergliederungen der benannten Räte sind, wie zB der Wirtschaftsausschuss gemäß § 106 BetrVG, werden nach hier vertretener Auffassung nicht erfasst mit der Folge, dass die Schwerbehindertenvertretung hier kein Recht zur beratenden Teilnahme hat (wie hier Neumann/Pahlen § 25 Rn 15; aA BAG, 4.6.1987, 6 ABR 70/85, AP Nr 2 zu § 22 SchwbG; Dörner § 25 Anm IV 1; GK-Schimanski § 25 Anm 114; Thieler § 25 Anm 23). Diese Frage war umstritten, wurde durch den Gesetzgeber bei der letzten Änderung des SchbG (BGB1 2000,1394) aber negativ entschieden: Für den bisher ebenfalls nicht benannten Arbeitsschutzausschuss nach § 11 ASiG hat der Gesetzgeber eine positive Regelung getroffen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass in anderen Fällen eine Teilnahme nicht gewollt ist. Dies gilt auch für den Sprecherausschuss für leitende Angestellte (ebenso Neumann/Pahlen § 25 RN 15).

Ist das jetzt tatsächlich eine neue Rechtssprechung oder was ist es denn sonst.
Mir jedenfalls wurde die Teilnahme am WA-Ausschuss ab sofort ausdrücklich verboten.

Danke für Eure Hilfe
Sander


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