SBV-Teilnahmerecht am Wirtschaftsausschuss (Umgang mit Arbeitgeber)

Wolfgang E., Friday, 13.07.2007, 13:24 (vor 6140 Tagen) @ Sander

» Mir wurde vom Arbeitgeber die Teilnahme am WA-Ausschuss untersagt.

Der Schwerbehindertenvertretung steht ein unbeschränktes gesetzliches Teilnahmerecht an den Sitzungen des Wirtschaftsausschuss zu nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der aktuellen Fachliteratur sowie dem amtlichen Fachlexikon Behinderung & Beruf.
www.integrationsaemter.de

Der Arbeitgeber kann insbesondere auch nicht die Teilnahme an sonstigen Ausschüssen des Betriebsrats verbieten mit der pauschalen Begründung, dass die Teilnahme an den BR-Sitzungen ausreiche, weil es für ein solches Verbot keine Rechtsgrundlage gibt und weil das unbeschränkte gesetzliche Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung an den Ausschusssitzungen nicht zur Disposition steht (§ 95 Abs. 4 SGB IX).

Die Unternehmenstätigkeit kann nur im Rahmen der Rechtsordnung, also der geltenden Gesetze wie etwa dem Schwerbehindertenrecht, erfolgen. Daher kann der Arbeitgeber einer Vertrauensperson regelmäßig auch keine für ihre Amtsaufgaben notwendigen Seminare verbieten, da hierauf ein gesetzlicher Rechtsanspruch besteht bzw. die Vertrauensperson hierfür keine Genehmigung braucht.
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