WA-Ausschuss-Verbot lt. Kommentar Asgard-Verlag (Umgang mit Arbeitgeber)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 13.07.2007, 11:49 (vor 6140 Tagen) @ Sander

» Die Textstelle soll aus dem SGB IX - Kommentar und Praxishandbuch aus dem Asgard-Verlag sein.
Stimmt, das steht da so.

Aber:
Der Asgard bezieht sich auf eine "alte" Ausgabe von "Neumann/Pahlen". In der mir vorliegenden Version beschreibt er unter §95 Rn 14 genau das Gegenteil. Zitat: "An der bisherigen Ansicht kann nicht festgehalten werden..."

» Leider hat bisher nur der Arbeitgeber hiervon ein Exemplar und ich habe keinen Zugriff.
Das ist wiederum schlecht. Ist ein schönes Beispiel, dass die SchwbV mehrere Kommentare haben sollte.

» Ist das jetzt tatsächlich eine neue Rechtssprechung oder was ist es denn sonst.
Dies ist keine Rechtssprechung, sondern eine oberflächliche Zitatangabe von Asgard.

Ein neueres Urteil sagt was anderes aus:
Ein Seminar, das Grundkenntnisse über den Wirtschaftsausschuss vermittelt, kann als eine für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderliche Schulungsveranstaltung betrachtet werden (somit ist die Teilnahme am WA wohl Voraussetzung).
BAG, Beschluss vom 20.12.1995, Az. 7 ABR 14/95 und LAG Hamburg Urteil vom 12. November 1996.
Und noch eins:
Grundkenntnisse zum Wirtschaftsausschuss sind für Schwerbehindertenvertreter ebenfalls als erforderlich anzusehen (LAG Köln, Urteil vom 05.07.2001 – Az. 6 TaBV 34/01).
Die Urteile musst du dir ggf. bestellen (kostet Geld - muss AG bezahlen).

» Mir jedenfalls wurde die Teilnahme am WA-Ausschuss ab sofort ausdrücklich verboten.
Wenn du dir das nicht gefallen lassen willst, dann guck mal da:
http://www.schwbv.de/beschlussverfahren.html

Ansonsten gib mal in das Suchfeld "Wirtschaftsausschuss" ein und du wirst mehrere Beiträge zu dem Thema finden. ;-)

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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