Stellungnahme (Gleichstellung)

Ede vom Bayerwald, Friday, 20.07.2007, 09:23 (vor 6147 Tagen) @ didi

Hallo Didi,

Bin auch der Meinung, dass du für diese Stelle SBV gewählt bist. Solange Wahlkampf ist, kannst du als Kandidat/in persönliche Gefühle ausleben wie du willst, kein Problem.

Bist du aber dann gewählt, so bist du nicht SBV deiner Wählerklientel, sondern Vertrauensperson aller Schwerbehinderten und Gleichgestellten Kollegen und -innen. Du hast dann die "verdammte Pflicht und Schuldigkeit" allen in der gleichen Weise und im gleichen Umfang zu helfen und sie zu unterstützen, nicht den, dessen NAse dir gefällt anders als den, dem du bei Nacht nicht auf der Straße begegnen wolltes oder dem, den du nichteinmal mit der Kohlenzange anfassen wolltest.
Alle sind gleichwertig und gleich wertvoll und deiner hilfe gleich wert.

Solltest du dich als SBV ungeliebten kollegen gegenüber so verhalten, wie es deren Verhalten dir gegenüber entsprechen würde, so würdest du dich ja auf deren schlechteres Niveau herab begegeben und dich selber unter Wert verkaufen!
Ist es dir das wirklich wert, dich selber schlechter zu machen!.

Mach deine Stellungnahme nach bestem Wissen und Gewissen so, dass der Antrag durch geht.

Du mußt ja schließlich nicht vor anderen, sondern vor dir selber und Gott bestehen können.

Gruß

Ede


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