Berechnung der Behinderung (Gleichstellung)

Thiemar @, Ichstedt, Sunday, 22.07.2007, 14:17 (vor 7030 Tagen)

Hallo,
habe am 19.2.2007 Antrag zur Behinderung beim Versorgungsamt Erfurt gestellt und mit Bescheid vom19.7.2007 wurde bei mir ein Grad der Behinderung von 40 festgestellt. Somit bin ich wie ein gleichgestellter behinderter Mensch eingestuft. Nun bin ich der Meinung, die Behinderung bei mir wäre mehr als 40, möchte also Widerspruch einlegen.
Nun hier meine Frage> Was passiert>:-(


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