Arbeitszimmer: Eigenes Büro (Allgemeines)

Hannelore, Monday, 11.10.2004, 13:19 (vor 7148 Tagen)

Meine Frage:
Steht der Schwerbehindertenvertretung
(nicht freigestellt) ein eigenes Büro
mit allen dazugehörenden Arbeitsmittel
zu >

Wenn der freigestellte Betriebsrat, der
ein eigenes Bürozimmer für seine
Tätigkeit nutzen kann, nicht damit
einverstanden ist, dieses Zimmer auch
der Schwerbehindertenvertretung
zugänglich zu machen, besteht dann ein
Anspruch auf ein eigenes Zimmer >>>>

Es heißt ja, die Schwerbehinderten-
vertretung hat als eigenständige
Interessenvertretung einen dem
BR-Vorsitzenden entsprechenden
rechtlichen bzw. organisatorischen
Status.

Gruß Hannelore


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