Arbeitszimmer: Eigenes Büro (Allgemeines)
Hallo Hannelore,
die SchwbV hat keinen eigenständigen Anspruch auf ein
Zimmer. Das Gesetz sagt, dass der AG verlangen kann,
dass die Räume usw. des BR mitgenutzt werden. Der BR-
Vorsitzende kann und darf sich nicht weigern. Er kann
sich aber bei dem AG dafür stark machen, dass die
SchwbV eigene Räume erhält.
Bernhard