Arbeitszimmer: Eigenes Büro (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 11.10.2004, 15:51 (vor 7149 Tagen) @ Hannelore

Hallo Hannelore,

die SchwbV hat keinen eigenständigen Anspruch auf ein
Zimmer. Das Gesetz sagt, dass der AG verlangen kann,
dass die Räume usw. des BR mitgenutzt werden. Der BR-
Vorsitzende kann und darf sich nicht weigern. Er kann
sich aber bei dem AG dafür stark machen, dass die
SchwbV eigene Räume erhält.

Bernhard


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