schulung-abmahnung-klage (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Wednesday, 25.07.2007, 21:23 (vor 6145 Tagen) @ tarsim

Hallo,

erst Dir einmal Glückwunsch und nicht unterkriegen lassen. Gibt es eigentlich eine Aussage/Stellungnahme des BR zu der ganzen Angelegenheit bzw. war er eingebunden und wie hat er sich verhalten>

Es erfreut mich natürlich auch, dass unsere Aussagen hier im Forum zu dieser Thematik vom Gericht bestätigt wurden. Auch ich kann mir nicht vorstellen, dass eine angewandelte Abmahnung vor Gericht bestand haben wird. Vielmehr wird wohl ein Gericht wenn es wegen einer nun abgewandelten Abmahnung in Anspruch genommen wird und dann aus den Akten die Vorgeschichte erfährt nicht gerade vom AG begeistert sein. Dieses wird es dem AG dann auch deutlich zu erkennen geben. Habe dieses auch schon feststellen dürfen.

Weiter muss eine Abmahnung auch stets zeitnah ausgesprochen werden, allein daran dürfte es dann schon mangeln.

Du musst halt nun nur, besonders außerhalb des Mandates etwas darauf achten möglichst keine Gründe für arbeitsrechtliche Vorwürfe zu liefern. Aber vielleicht kann ja nun nach einigen Tagen, wegen der "Wundheilung" dann doch ein Angebot von Dir für ein vertrauensvolles Gespräch weiterhelfen.

Sofern Du von dem Gütetermin einen Schriftsatz bekommst, hätte ich Interesse an diesem.


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