schulung-abmahnung-klage (Seminare / Fortbildung)

Ede vom Bayerwald, Thursday, 26.07.2007, 07:49 (vor 6144 Tagen) @ tarsim

Hallo tarsim,

Also mal kurz zu dem BRV.
Laut Gesetz ist der BR und damit auch der BRV sobald er gewählt ist Vertreter ALLER Bediensteten eines Betriebes.

Nur im "Wahlkampf" ist der Kandidat nur für sich und hat Gegenkandidaten, die natürlich nicht "vertreten" werden. Aber wo hat ein Kandidat schon jemanden zu vertreten, er will ja erst Vertreter werden.

Sollte sich solch ein, dann gewählter Vertreter nochmals vor Zeugen so äußern, so stellt dies eine schwere Pflichtverletzung dar und könnte entsprechend gegen ihn verwendet werden falls es irgendwie vor Gericht zur Sprache kommen sollte. Und bei einer Abmahnung ist ja hin und wieder auch der BR/PR mit einbezogen, als Zeuge für die eine oder andere Seite.

Wenn du Kandidat warst auf einer Liste, gibt es Kollegen von dieser Liste, die in den BR gewählt wurden> das wären deine geborenen Zeugen.

Vorerst einmaal schönen Tag noch

Ede vB


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