Nichteinladung wenn schwerbehinderter Bewerber nicht geeignet ist (Einstellung)
» Wie sieht es aus wenn intern eine Zuarbeiterstelle ausgeschrieben wird und
» sich ein schwerbehinderter Bewerber (100 GdB) bewirbt, der sich aber noch
» bis Ende August 2008 in einem Ausbildungsverhältnis beim gleichen AG
» befindet.
Zu welchem Besetzungszeitpunkt ist die Stelle angeboten>
Entspricht der fachliche Abschluss des Koll. nach der Ausbildung der ausgeschriebenen Stelle>
Gibt es Auswahlrichtlinien nach §95 BetrVG im Betrieb> Ggf. beim BR erfragen.
Ist da diesbezüglich was enthalten. Wie steht der BR zu der Sache> Ist er Verbündeter>
» Kann man hier von einer offensichtliche fachlichen Nichteignung sprechen,
» so dass dieser Bewerber zu keinem Vorstellungsgespräch einzuladen ist.
Kann man nur beantworten, wenn obige Frage beantwortet ist.
» Der Erfolg seiner Ausbildung würde ja sonst gefährdet>
Wenn Besetzungszeitpunkt vor Ende der Ausbildung ist, dann vermutlich ja. Ausbildungsverhältbis würde abgebrochen.
Mit REDEN könnte man aber den AG ggf. dazu bringen hier einen zeitlichen Einklang herzustellen.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter