Stellungnahme des GPR (Gleichstellung)
» Die stellv. Vors. des Gesamtpersonalrates (leider ist der GPR-Vors. im
» Urlaub)will bei der Stellungnahme für eine Gleichstellung nicht zustimmen.
Warum GPR> Normal wäre der ÖPR zuständig.
» Sie hat den Betroffenen gefragt, was er hat. Da dieser ihr darüber keine
» Auskunft gegeben hat, reichen ihr die Fakten nicht und will nicht
» zustimmen. Meine Frage: darf der GPR nach einer Diagnose fragen>
Nein!
Er darf nach den Auswirkungen der behinderung am Arbeitsplatz bzw. Arbeitsumfeld fragen. Dies reicht um eine qualifizierte Stellungnahme abzugeben.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter