Stellungnahme des GPR (Gleichstellung)

Ede vom Bayerwald, Monday, 06.08.2007, 08:06 (vor 7015 Tagen) @ Susi37

Hallo Susi,

Wichtig ist deine Stellungnahme als SBV zum Gleichstellungsantrag, du mußt schreiben, dass dir bekannt ist, dass Behinderung besteht und Behinderungsbedingte Minderleistung (im Vergleich mit einem Gesunden), dass Kollegen aus-/mithelfen müssen bei bestimmten Arbeiten, die behionderungsbedingt nicht mehr ohne Hilfe erledigt werden können usw.

AUskunft über die Behinderung/Diagnose muss der Behinderte Kollege auch der SBV NICHT geben, ob dies hilfreich ist, ist eine andere Frage, aber ein BR/PR hat keinerlei Anrecht darauf, detailierte Antwort zu bekommen.
Verständlich, wenn ich mir die Handlungsweisen vieler BR/PR anschaue, über die hier geklagt wird (HAndlanger des AG usw.).

Machts du deine Befragung als SBV gut, so ist in der Regel die Gleichstellung gegessen und der Kollege erhält sie ohne weitere Probleme. Eventuell mal als SBV mit dem Sachbearbeiter am AfA reden, was dem wichtig ist.
Übrigens auch die dürfen keine Diagnose bekommen!!

Gruß Ede vB


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