Re: Seminarkosten
Lesen Sie mal die Ihnen bereits vorliegenden
Veranstaltungskalender durch und suchen sich die ihnen
passenden Seminare raus. Die Kosten für die Seminare
sind meist angegeben. Melden Sie für das Haushaltsjahr
2005 Kosten für etaige Schulungsveranstaltungen und
Gerichtskosten z. B. in Höhe von 2500,00 an. Sie
müssen nicht die genaue Summe nennen.