Gleichstellung (Gleichstellung)
Hallo,
das ist leider oftmals so, dass die AfA ohne die Stellungnahme des AG, zu mindest wenn kein BR und/oder SchwbV die Angaben des Antragstellers bestätigen kann, so entscheidet. Es ist irgendwie auch "leider" nachvollziehbar, das Handeln der AfA in solchen Fällen. Es geht hier um das Thema "Glaubhaftmachung".
Die AfA hat nur eine Aussage, welche sie so nicht gegen prüfen kann. Es kommt hier aber auch auf den Grund der Antragstellung für die Gleichstellung an. Kann der Antragsteller ggf. seine Gründe (Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses aus Gründen der Behinderung) durch andere belegen lassen>
Bitte aber auch bedenken, Mobbing" alleine, mag es auch noch so angreifbar und verwerflich sein, ist sofern dieses nicht mit der Behinderung, nachweisbar, in Verbindung steht, kein Grund für eine Gleichstellung.
Das Ganze (Handeln des AG) könnte aber ein Thema für das AGG sein.