Gleichstellung (Gleichstellung)
Hallo,
deine Auffassung ist durchaus verständlich. Aber die Rechtslage ist nun einmal so, dass die AfA die Gleichstellung in solchen Fällen ablehnen kann. Hier hilft dann auch eine Klage gegen die Entscheidung der AfA nicht weiter, denn im Rahmen des Klageverfahrens würde ggf. der AG gehört oder bekäme Kenntnis von dem Antragsverfahren.
Bitte noch einmal, den Begriff "Mobbing" vorsichtig anwenden. Denn mag das Verhalten des Marktleiters noch so verwerflich/angreifbar sein, muss es nicht Mobbing sein. Denn bei Mobbing muss eine Schädigung des Gemobbten gewollt sein, also das Verhalten bewusst darauf abgestellt sein.
Siehe auch einmal hier: http://www.mobbing-web.de/