Gleichstellung (Gleichstellung)

Rolandfuerth @, Friday, 31.08.2007, 12:56 (vor 6990 Tagen) @ Rolandfuerth

Hallo Bernhard,

danke für die rasche Antwort.

also das Mobbing hängt NUR mit der Leistungsminderung wegen der Behinderung zusammen. Sobald der Arbeitgeber gefragt wird, kann sie auch gleich selbst kündigen. Aber es handelt sich um einen Markt einer "berühmten" Einzelhandelskette (RE..), deren örtl. Inhaber für derartige Praktiken bekannt sind. Hier muss doch der Schutzgedanke über dem (vielleicht ja unbewiesenem) Zweifel stehen. In so eine Fall hätte der Arbeitnehmer nie eine Chance. Kann das im Sinne des Gesetzgebers sein, so eine Arbeitslose mehr zu produzieren, wo ihm doch die Gleichstellung nichts kostet> Vor allem: aus welchem Motiv sollte sie sonst die Gleichstellung beantragen> Ergibt sich nicht dadurch schon die Logik der Glaubhaftmachung>


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