schulun - abmahnung und nun ermahnung (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Saturday, 01.09.2007, 14:21 (vor 6107 Tagen) @ tarsim

Hallo tarsim,

ich würde den AG bitten das beanstandete Handel zu konkrtisieren, da Du es so nicht zuordnen kannst und somit auch für die Zukunft nicht ändern. Du wärst ja gewillt dein Handeln so anzupassen, dass es mit deinen Pflichten aus dem Arbeitsleben vereinbar ist.

Wenn er dann konkrete Aussagen zum beanstandeten Handel gemacht hat, kannst Du weiteres ggf. überlegen und veranlassen.

Aber bitte den AG sonst stellt er sich möglicher weise auf stur. ;-)


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