von 400€ auf vollzeit ohne vertrag (Einstellung)

hackenberger, Thursday, 27.09.2007, 22:09 (vor 6058 Tagen) @ simone koepp

Hallo Simone,

hier leigt einiges im argen. Du solltest Dir fachanwaltliche Unterstützung holen.

» seit diesen zeitpunkt
» hat sich mein chef angeboten mich auf 40 std hochzusetzen er durfte mich
» laut gesetz dann nicht als zeitvertrag einstellen nur fest und das wollte
» er nicht weil ich 50% schwerbehindert bin

Diese Aussage ist ein ganz klarer Verstoß gegen das SGB IX/AGG und begründet ggf. Schadenersatz.

Weiter ist das Handel des AG ein verstoß gegen das Nachweisgesetz. Der AG handelt wohl bewust in einigen Dingen nicht so wie die Gesetze es erfordern. Dieses kann zum Nachteil der AN führen.

Sofern Du übergangslos von Teilzeit in Vollzeit gewechselt hast, hätte der alte ArbV entsprechend ergänzt, Zusatz zum ArbV mit der neuen Wochenarbeitszeit und des geänderten Gehaltes, werden müssen.

Ja, Du hast Anspruch auf einen schriftl. Arbeitsvertrag. Du sollest diesen auch einfordern, aber erst nach fachanwaltlicher Beratung, denn hier läuft einiges ganz verkehrt.

Hier wäre z.B. auch einmal gut zu wissen, hat dei AG die angemeldet> Bekommst Du eine Lohn-/Gehaltsabrechung> Siend dort die Abgaben an das Finanzamt, Arbeitslosenversicherung und Krankenkasse aufgeführt>


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