§ 156 SGB IX

mechtilde @, Tuesday, 02.11.2004, 15:20 (vor 7118 Tagen)

hallo
ich habe eine frage, nach dem ich gesehen habe das die
ordnungwiedrichkeit nun nicht an den arbeitgeber geht
sonderen an andere muß ja wohl heissen an den
verursacher oder sind die beautragte des arbeitgebers
gemeint. das kann ja auch nicht sein
könnt ihr mir da jenaueres sagen>>


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