Re: § 156 SGB IX
Hallo,
das Buß-/Ordnungsgeld geht stets gegen den
Beauftragten des AG für die Belange der
Schwerbehinderten, da dieser im Betrieb für die
Einhaltung/Umsetzung des SGB IX verantwortlich ist.
Dieses wurde mir und Koll. auch in einem Seminar bei
Franz Düwell (Richter am BAG) in Erfurt bestätigt.
Aber auch Arbeitsjuristen in meinem Unternehmen haben
mir dieses inzwichen bestätigt.
Bernhard