Führerschein und Erblindung (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Friday, 05.10.2007, 17:20 (vor 6062 Tagen) @ Claudia

Hallo Claudia,

eine Erblindung auf einem Auge, dürfte keinen Grund zum Entzug der Fahrerlaubnis darstellen, sofern die Sehkraft auf dem anderen Auge nicht auch merklich eingeschränkt ist.

Am besten wäre es aber einmal unverbindlich als SchwbV bei der zuständigen Verwaltungsbehörde für die Führerscheinvergabe anzufragen.;-)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion